Ratgeber Logistik

Gefahrgutklassen 1 bis 9 einfach erklärt

Welche Klasse hat Ihr Lack, Ihr Akku, Ihre Reinigungschemie? Hier finden Sie alle Gefahrgutklassen mit Unterklassen und Beispielen aus Industrie und Handel, die passenden Gefahrzettel, die Verpackungsgruppen und die Stelle im Sicherheitsdatenblatt, an der die Klasse steht.

Veröffentlicht: 05.10.2026 Lesezeit: ca. 10 Minuten
Kurz erklärt

Die Gefahrgutklassen ordnen gefährliche Güter nach ihrer Hauptgefahr in neun Gruppen: 1 explosive Stoffe, 2 Gase, 3 entzündbare flüssige Stoffe, 4 entzündbare feste Stoffe, 5 oxidierende Stoffe und organische Peroxide, 6 giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe, 7 radioaktive Stoffe, 8 ätzende Stoffe und 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände wie Lithiumbatterien. Die Klassen 4, 5 und 6 sind weiter unterteilt. Welche Klasse Ihr Produkt hat, steht zusammen mit der UN-Nummer in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts.

Gefahrgutklassen Tabelle: alle Klassen mit Unterklassen und Beispielen

Die Einteilung stammt aus den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter und gilt für Straße, Schiene, See und Luft gleichermaßen. Für den Straßentransport ist das ADR maßgeblich, aktuell in der Fassung 2025. Die Übersicht zeigt jede Klasse mit ihrer offiziellen Bezeichnung und Beispielen, die Ihnen im Betrieb tatsächlich begegnen.

Gefahrgutklassen nach ADR 2025 im Überblick (Stand Oktober 2026)
KlasseBezeichnungTypische Beispiele aus Industrie und Handel
1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Unterklassen 1.1 bis 1.6)Feuerwerkskörper, Patronen, Sprengmittel, pyrotechnische Signalmittel
2.1Entzündbare GasePropan, Butan, Acetylen, viele Spraydosen
2.2Nicht entzündbare, nicht giftige GaseStickstoff, Argon, Kohlendioxid, Schweißschutzgase, Feuerlöscher
2.3Giftige GaseChlor, Ammoniak (wasserfrei), Schwefeldioxid
3Entzündbare flüssige StoffeLacke, Verdünnungen, Klebstoffe, Ethanol, Aceton, Benzin, Diesel
4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche und polymerisierende Stoffe, desensibilisierte explosive feste StoffeSchwefel, Zündhölzer, Naphthalin, bestimmte Metallpulver
4.2Selbstentzündliche StoffeWeißer Phosphor, bestimmte Aktivkohlen und Metallkatalysatoren
4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickelnCalciumcarbid, Natrium, Magnesiumpulver
5.1Entzündend (oxidierend) wirkende StoffeWasserstoffperoxid-Lösungen, Natriumchlorat, Kaliumpermanganat, bestimmte Ammoniumnitrat-Dünger
5.2Organische PeroxideHärter für Polyester- und Reaktionsharze, Polymerisationsstarter
6.1Giftige StoffePflanzenschutzmittel, Cyanide für die Galvanik, Dichlormethan
6.2Ansteckungsgefährliche StoffeDiagnostische Proben, klinische Abfälle, Kulturen von Krankheitserregern
7Radioaktive StoffeRadiopharmaka, Messgeräte mit Strahlenquelle, Prüfstrahler
8Ätzende StoffeSchwefelsäure, Salzsäure, Natronlauge, alkalische Industriereiniger, Starterbatterien mit Säure
9Verschiedene gefährliche Stoffe und GegenständeLithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, Airbag-Module, Asbest

Genau genommen zählt das ADR sogar 13 Klassen, weil die Klassen 4, 5 und 6 eigenständig in 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1 und 6.2 aufgeteilt sind. Umgangssprachlich bleibt es bei neun Gefahrgutklassen. Bei den Gasen ist die Lage anders: 2.1, 2.2 und 2.3 sind im ADR die Nummern der Gefahrzettel, im See- und Luftverkehr dagegen offizielle Unterklassen. Viele Stoffe haben außerdem eine Nebengefahr: Methanol etwa ist Klasse 3, trägt aber zusätzlich den Gefahrzettel 6.1, weil es giftig ist.

Gefahrzettel erkennen: die Klassen 1 bis 9 im Einzelnen

Jede Klasse hat ihren eigenen Gefahrzettel: ein auf der Spitze stehendes Quadrat von mindestens 100 x 100 mm mit Symbol und der Klassennummer in der unteren Ecke. Er klebt auf jedem Versandstück, zusammen mit der UN-Nummer. Die folgende Grafik ordnet die Klassen ein, darunter beschreiben wir die Zettel kurz.

1 Die neun Gefahrgutklassen auf einen Blick
Die neun Gefahrgutklassen als Rauten Neun Rauten für die Klassen 1 bis 9 mit Kurzbezeichnung und Unterklassen. Klasse 3 und Klasse 9 sind grün hervorgehoben, weil sie im Versandalltag von Industrie und Handel besonders häufig vorkommen. Die Raute zeigt die Hauptgefahr, die UN-Nummer den konkreten Stoff. 1 Explosiv 1.1 bis 1.6 2 Gase 2.1 / 2.2 / 2.3 3 Entzündbar flüssig Lacke, Kleber, Löser 4 Entzündbar fest 4.1 / 4.2 / 4.3 5 Oxidierend 5.1 / 5.2 Peroxide 6 Giftig, infektiös 6.1 / 6.2 7 Radioaktiv 7A / 7B / 7C / 7E 8 Ätzend Säuren, Laugen 9 Verschiedene Lithium: Zettel 9A Grün: im Versandalltag besonders häufig Navy: übrige Klassen
Abb. 1: Die neun Gefahrgutklassen mit Unterklassen. Die echten Gefahrzettel sind farbig, ihre Farben beschreibt der Text.

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände

Die Unterklassen 1.1 bis 1.6 reichen von Stoffen mit Massenexplosionsgefahr (1.1) bis zu extrem unempfindlichen Gegenständen (1.6). Ein Buchstabe für die Verträglichkeitsgruppe ergänzt die Angabe, etwa 1.4S für Patronen für Handfeuerwaffen. Der Gefahrzettel ist orange, bei 1.1 bis 1.3 mit einer explodierenden Bombe, bei 1.4 bis 1.6 mit der Ziffer der Unterklasse. Für Klasse 1 gelten besonders strenge Zusammenladeverbote.

Klasse 2: Gase (2.1, 2.2, 2.3)

Entzündbare Gase tragen einen roten Zettel mit Flamme (2.1), nicht entzündbare und nicht giftige Gase einen grünen Zettel mit Gasflasche (2.2), giftige Gase einen weißen Zettel mit Totenkopf (2.3). Zur Klasse 2 gehören nicht nur Gasflaschen, sondern auch Feuerlöscher, Kartuschen und Spraydosen (UN 1950, Druckgaspackungen). Ein Bremsenreiniger in der Spraydose ist deshalb Klasse 2, derselbe Reiniger im Kanister meist Klasse 3.

Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1, 4.2, 4.3)

Der Zettel 4.1 zeigt eine schwarze Flamme auf weißem Grund mit sieben senkrechten roten Streifen. Bei 4.2, den selbstentzündlichen Stoffen, ist die obere Hälfte weiß und die untere rot. Stoffe der Klasse 4.3 bilden bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase, ihr Zettel ist blau mit Flamme. Für den Transport heißt das: trocken halten und keine Löschversuche mit Wasser.

Klasse 5: oxidierende Stoffe (5.1) und organische Peroxide (5.2)

Oxidierende Stoffe brennen nicht unbedingt selbst, fördern aber den Brand anderer Stoffe. Ihr Zettel 5.1 ist gelb mit einer Flamme über einem Kreis. Organische Peroxide, etwa Härter für Reaktionsharze, tragen den Zettel 5.2: obere Hälfte rot, untere gelb, mit Flamme. Manche Peroxide dürfen nur temperaturkontrolliert befördert werden.

Klasse 6: giftige (6.1) und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)

Der Zettel 6.1 zeigt einen Totenkopf mit gekreuzten Knochen auf weißem Grund, der Zettel 6.2 das Symbol für Biogefährdung. Diagnostische Proben werden häufig als UN 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) befördert; sie tragen statt des Zettels 6.2 ein eigenes rautenförmiges Kennzeichen mit der Aufschrift UN 3373.

Klasse 7: radioaktive Stoffe

Je nach Dosisleistung und Transportkennzahl gibt es die Zettel 7A, 7B und 7C (Kategorie I-WEISS, II-GELB und III-GELB) mit dem Strahlensymbol, für spaltbare Stoffe zusätzlich 7E. Klasse 7 unterliegt neben dem ADR auch dem Strahlenschutzrecht und ist im Kurieralltag die Ausnahme.

Klasse 8: ätzende Stoffe

Auf dem Zettel tropft Flüssigkeit aus zwei Reagenzgläsern auf eine Hand und ein Metallstück, die obere Hälfte ist weiß, die untere schwarz. Typisch sind Säuren, Laugen, viele wässrige Industriereiniger und Batterien, die mit Säure oder Lauge gefüllt sind.

Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Der Zettel 9 hat sieben senkrechte schwarze Streifen in der oberen Hälfte, für Lithiumbatterien gilt der eigene Zettel 9A mit Batteriesymbol. Wichtig zur Abgrenzung: Das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) ist keine eigene Klasse, sondern ein Zusatzkennzeichen, das bei vielen Klassen hinzukommen kann.

Gefahrgutklasse 3: Lacke, Kleber und Reinigungsmittel richtig einordnen

Klasse 3 umfasst entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C. Dazu zählen auch Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl mit einem Flammpunkt bis 100 °C (UN 1202) sowie Flüssigkeiten, die oberhalb ihres Flammpunkts erwärmt befördert werden. In Produktion, Werkstatt und Handel gehört Klasse 3 zu den häufigsten Klassen überhaupt, weil viele Lösemittel darunterfallen. Der Gefahrzettel ist eine rote Raute mit Flamme und der Ziffer 3.

Typische Produkte der Klasse 3 (Beispiele, maßgeblich ist immer das Sicherheitsdatenblatt)
ProduktUN-Nummer (Benennung verkürzt)Übliche Verpackungsgruppe
Lacke, Farben, VerdünnungenUN 1263 FARBE oder FARBZUBEHÖRSTOFFEII oder III, selten I
Lösemittelhaltige KleberUN 1133 KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem StoffI, II oder III
DruckfarbenUN 1210 DRUCKFARBE, entzündbarI, II oder III
EthanolUN 1170 ETHANOLII oder III
IsopropanolUN 1219 ISOPROPANOLII
AcetonUN 1090 ACETONII
BenzinUN 1203 BenzinII
Diesel, Heizöl leichtUN 1202III

Verpackungsgruppe in Klasse 3: Flammpunkt und Siedebeginn

Innerhalb der Klasse 3 entscheiden zwei Werte über die Verpackungsgruppe: Liegt der Siedebeginn bei höchstens 35 °C, gilt Verpackungsgruppe I. Bei einem Flammpunkt unter 23 °C und höherem Siedebeginn gilt II, bei einem Flammpunkt von 23 bis 60 °C gilt III. Für zähflüssige Stoffe wie manche Lacke und Kleber erlaubt das ADR unter bestimmten Bedingungen die Einstufung in Verpackungsgruppe III, obwohl der Flammpunkt unter 23 °C liegt.

Reinigungsmittel: nicht jedes ist Klasse 3

Lösemittelhaltige Reiniger, Entfetter und Pinselreiniger sind oft Klasse 3. Wässrige alkalische oder saure Industriereiniger fallen dagegen häufig in Klasse 8, und viele milde Reiniger sind gar kein Gefahrgut. Gleiches gilt für Farben: Wasserbasierte Dispersionsfarben sind meist frei, lösemittelhaltige Lacke nicht. Die Produktgruppe allein sagt also wenig. Für Kleingebinde wie Lackdosen oder Klebstofftuben kommt oft die Beförderung als Begrenzte Menge (LQ) infrage; die zulässige Höchstmenge je Innenverpackung steht in Tabelle A des ADR. Welche weiteren Erleichterungen für Kleinmengen gelten, erklärt unser Ratgeber Gefahrguttransport.

Klasse 9 und Lithiumbatterien: was für Akkus gilt

Lithiumbatterien gehören zu den Gefahrgütern, mit denen Industrie und Handel heute am häufigsten zu tun haben: Akkus für Werkzeuge und Laptops, E-Bike-Akkus, Batteriepacks für Maschinen und Medizintechnik. Sie sind der Klasse 9 zugeordnet und verteilen sich auf vier UN-Nummern:

Jeder Batterietyp muss die Prüfungen nach dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien (Unterabschnitt 38.3) bestanden haben; Hersteller und Händler stellen dazu eine Prüfungszusammenfassung bereit. Für kleine Zellen und Batterien gilt die Sondervorschrift 188: Lithium-Ionen-Zellen bis 20 Wh und Batterien bis 100 Wh sowie Lithium-Metall-Zellen bis 1 g und Batterien bis 2 g Lithium fahren mit deutlichen Erleichterungen, das Versandstück trägt dann in der Regel das Lithiumbatterie-Kennzeichen statt des Zettels 9A.

Größere Akkus fallen unter die vollen Vorschriften. Besonders aufpassen sollten Sie bei beschädigten oder defekten Batterien (Sondervorschrift 376): Sie brauchen spezielle Verpackungen, und Batterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen schnell zerfallen oder in Brand geraten können, dürfen nur unter von der Behörde festgelegten Bedingungen fahren. Für Altbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling gelten eigene Regeln (Sondervorschrift 377). Geben Sie deshalb bei jeder Anfrage an, ob die Akkus neu, gebraucht oder beschädigt sind.

Verpackungsgruppen I, II und III: wie gefährlich innerhalb der Klasse

Die Klasse beschreibt die Art der Gefahr, die Verpackungsgruppe ihren Grad. Verpackungsgruppe I steht für hohe Gefahr, II für mittlere und III für geringe Gefahr. Sie wird mit römischen Ziffern angegeben und entscheidet über drei Dinge, die Sie als Versender direkt betreffen:

Nicht jede Klasse kennt Verpackungsgruppen: Explosive Stoffe (Klasse 1), Gase (Klasse 2) und radioaktive Stoffe (Klasse 7) haben keine, ebenso organische Peroxide (5.2), selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 und die meisten ansteckungsgefährlichen Stoffe (6.2). Auch für viele Gegenstände wie Lithiumbatterien ist keine Verpackungsgruppe angegeben; ihre Verpackungen müssen dennoch einem festgelegten Prüfniveau entsprechen.

UN-Nummer und Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 14: hier steht die Klasse

Jeder gefährliche Stoff oder Gegenstand hat eine vierstellige UN-Nummer, die weltweit gleich ist. Zu jeder Nummer listet das ADR in Tabelle A (Kapitel 3.2) alles Weitere: Klasse, Verpackungsgruppe, Gefahrzettel, Sondervorschriften, die Menge für Begrenzte Mengen und die Beförderungskategorie. Sie müssen diese Tabelle aber nicht selbst lesen. Die wichtigsten Angaben finden Sie im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14 (Angaben zum Transport):

2 Vom Sicherheitsdatenblatt zum Beförderungspapier: Beispiel Lack
Angaben aus Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts und was daraus folgt Links ein Auszug aus Abschnitt 14 für einen lösemittelhaltigen Lack: UN 1263, Farbe, Klasse 3, Verpackungsgruppe II, keine Umweltgefahr. Rechts die Folgen: Gefahrzettel Muster 3, Beförderungskategorie 2 und der Eintrag im Beförderungspapier UN 1263 FARBE, 3, II, (D/E). Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14 14.1 UN-Nummer UN 1263 14.2 Versandbezeichnung FARBE 14.3 Transportgefahrenklasse 3 14.4 Verpackungsgruppe II 14.5 Umweltgefahren: nein Versandstück Gefahrzettel Muster 3 Freistellung Beförderungskategorie 2 Beförderungspapier UN 1263 FARBE, 3, II, (D/E) Mit UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe und Menge ist die Machbarkeit einer Fahrt schnell geklärt.
Abb. 2: Aus vier Angaben in Abschnitt 14 ergeben sich Kennzeichnung, Freistellungsgrenze und Papiereintrag.

Steht in Abschnitt 14 ausdrücklich, dass kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften vorliegt, ist die Sache klar. Fehlen die Angaben ganz oder ist das Datenblatt veraltet, fragen Sie beim Hersteller nach, bevor Sie einen Transport planen. Die Verantwortung für die richtige Einstufung liegt beim Absender, nicht beim Fahrer.

Wann die Gefahrgutklasse für Sie als Auftraggeber praktisch relevant wird

Im Alltag zeigt sich die Klasse an drei Stellen, lange bevor ein Fahrzeug an Ihrer Rampe steht:

Auch der Preis hängt an der Klasse: Ausrüstung, Kennzeichnung und Dokumentation fallen je nach Klasse und Menge unterschiedlich aus. Welche Kosten Sie einplanen sollten, finden Sie ebenfalls im Ratgeber; was eine Gefahrgut-Direktfahrt mit Reinwald umfasst, auf unserer Seite Gefahrguttransport. Wenn es besonders schnell gehen muss, etwa bei fehlendem Produktionsmaterial, hilft ein Blick auf unsere Eiltransporte.

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Häufige Fragen zu Gefahrgutklassen

Welche Gefahrgutklassen gibt es?+
Es gibt neun Gefahrgutklassen: 1 explosive Stoffe, 2 Gase, 3 entzündbare flüssige Stoffe, 4 entzündbare feste Stoffe (4.1, 4.2, 4.3), 5 oxidierende Stoffe und organische Peroxide (5.1, 5.2), 6 giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (6.1, 6.2), 7 radioaktive Stoffe, 8 ätzende Stoffe und 9 verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. Weil die Klassen 4, 5 und 6 unterteilt sind, zählt das ADR formal 13 Klassen.
Was fällt unter Gefahrgutklasse 3?+
Klasse 3 umfasst entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C, außerdem Diesel und leichtes Heizöl mit einem Flammpunkt bis 100 °C. Typisch sind Lacke und Verdünnungen (UN 1263), lösemittelhaltige Klebstoffe (UN 1133), Ethanol, Aceton, Isopropanol und Benzin. Der Gefahrzettel ist eine rote Raute mit Flamme und der Ziffer 3.
In welche Gefahrgutklasse fallen Lithiumbatterien?+
Lithiumbatterien gehören zur Klasse 9. Lithium-Ionen-Batterien laufen unter UN 3480 oder, in oder mit Geräten verpackt, unter UN 3481; Lithium-Metall-Batterien unter UN 3090 und UN 3091. Gekennzeichnet werden sie mit dem Gefahrzettel 9A. Für kleine Zellen und Batterien gelten nach Sondervorschrift 188 deutliche Erleichterungen, für beschädigte oder defekte Batterien deutlich strengere Regeln.
Wo finde ich die Gefahrgutklasse meines Produkts?+
Im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14 (Angaben zum Transport). Dort stehen UN-Nummer, Versandbezeichnung, Transportgefahrenklasse und Verpackungsgruppe. Steht dort ausdrücklich, dass kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften vorliegt, gelten die Gefahrgutvorschriften nicht. Fehlen die Angaben ganz, fragen Sie beim Hersteller nach.
Was bedeuten die Verpackungsgruppen I, II und III?+
Die Verpackungsgruppe beschreibt den Gefahrengrad innerhalb einer Klasse: I steht für hohe, II für mittlere und III für geringe Gefahr. Sie bestimmt, welche bauartgeprüfte Verpackung nötig ist (Code X, Y oder Z), welche Mengen als Begrenzte Menge fahren dürfen und in welche Beförderungskategorie die Sendung fällt. Die Klassen 1, 2 und 7 sowie die meisten Stoffe der Klassen 5.2 und 6.2 haben keine Verpackungsgruppe.
Sind Spraydosen Gefahrgut?+
In aller Regel ja. Spraydosen gelten als Druckgaspackungen der Klasse 2 (UN 1950), je nach Inhalt meist mit Gefahrzettel 2.1 oder 2.2. Kleine Gebinde lassen sich oft als Begrenzte Menge (LQ) mit erleichterten Auflagen befördern. Derselbe Inhalt im Kanister fällt dagegen häufig in eine andere Klasse, etwa Klasse 3.
Welche Gefahrgutklassen befördert Reinwald?+
Wir befördern Güter aller gängigen ADR-Klassen per exklusiver Direktfahrt, darunter Klasse 2, 3, 6.1, 8 und 9 mit Lithiumbatterien. Explosive Stoffe der Klasse 1 und radioaktive Stoffe der Klasse 7 prüfen wir gesondert. Nennen Sie uns UN-Nummer, Klasse und Menge, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ob und wie die Fahrt möglich ist.
Tobias Reinwald, Geschäftsführer der Expresslogistik Reinwald GmbH
Über den Autor

Tobias Reinwald

Tobias Reinwald ist Geschäftsführer der Expresslogistik Reinwald GmbH in Theilenhofen und verantwortet zeitkritische Kurier- und Direkttransporte in Deutschland und Europa. Sein Schwerpunkt liegt auf der zuverlässigen Disposition von Direkt-, Eil- und Sonderfahrten für Industrie und Handel, auch nachts.

Quellen & weiterführende Belege

  • Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Fassung 2025, insbesondere Teil 2 (Klassifizierung), Kapitel 3.2 (Tabelle A), Unterabschnitt 1.1.3.6 und Abschnitt 7.5.2; UNECE, unece.org (abgerufen Oktober 2026).
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB), abrufbar über gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026).
  • Bundesministerium für Verkehr: Übersicht Gefahrgut-Recht und Vorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, ICAO-TI/IATA-DGR), bmv.de (abgerufen Oktober 2026).
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Gefahrgutverpackungen und Bauartprüfung, bam.de (abgerufen Oktober 2026).
  • Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung von Anhang II der REACH-Verordnung (Gliederung des Sicherheitsdatenblatts, Abschnitt 14), eur-lex.europa.eu (abgerufen Oktober 2026).